Dem 19. Deutschen Bundestag gehörten 709 Mitglieder an. Sie erwarben gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 BWahlG ihr Mandat mit der Eröffnung der ersten Sitzung nach der Wahl. Der 19. Deutsche Bundestag hatte 78 Abgeordnete mehr als der 18. Deutsche Bundestag bei dessen erster Sitzung und 111 mehr Abgeordnete als die gesetzliche Mitgliederzahl von 598 (§ 1 Abs. 1 S. 1 BWahlG). Er war der bis dahin größte Bundestag in der deutschen Geschichte,[2] bedingt durch 46 Überhangmandate und 65 notwendige Ausgleichsmandate.[3] Zugleich ist er eine der größten Parlamentskammern einer westlichen Demokratie (das britische House of Lords ist allerdings mit 810 Abgeordneten größer, ebenso die zwei Kammern des italienischen oder des französischen Parlaments zusammengenommen).[4]
Der 19. Deutsche Bundestag ist der erste seit der Bundestagswahl 1957, in den (mit der AfD) Mitglieder einer Partei rechts der Unionsparteien gewählt wurden. Allerdings gilt dies nur unter der Annahme, dass die FDP politisch links von der CDU eingeordnet wird, was nicht unumstritten ist.[5] Damals war die rechtsgerichtete DP mit 3,4 % zwar unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben, konnte aber trotzdem in den Bundestag einziehen, weil sie unter Duldung der CDU drei Direktmandate gewinnen konnte.[6] Die AfD kam auf 12,6 %.
Am 17. Dezember 2018 gab Uwe Kamann seinen Austritt aus Partei und Fraktion der AfD bekannt.[11] Am 18. Dezember 2019 trat Lars Herrmann aus AfD-Partei und Fraktion aus[12] und am 27. Januar 2020 erklärte auch Verena Hartmann ihren Austritt.[13]
Frank Pasemann wurde am 15. November 2020 aus der AfD und damit auch aus der AfD-Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Dies gab die Fraktion am 14. Dezember 2020 bekannt.[15]
Dem 19. Deutschen Bundestag gehörten im Juli 2020 221 Frauen an.[19] Damit lag der Frauenanteil bei etwa 31 % und somit knapp sechs Prozentpunkte niedriger als im 18. Deutschen Bundestag, was Kritik auslöste.[20][21] Der Bundestag als Vertretung des deutschen Volkes bilde den realen Anteil von etwa 50 % Frauen in der Bevölkerung nicht ausreichend ab.[20] Teilweise wurden Forderungen nach einem Parité-Gesetz geäußert.[22] Den geringsten Frauenanteil besaß mit 11 % die Fraktion der AfD, den höchsten Anteil mit 58,2 % die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Allerdings ist der Frauenanteil der Parteimitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien selbst oft geringer: AfD 17,1 %, CSU 20,7 %, FDP 23,7 %, CDU 26,3 %, SPD 32,6 %, Linke 36,4 % und Grüne 40,5 % (Stand: 31. Dezember 2018). Unter Berücksichtigung der Sitzverteilung im 19. Deutschen Bundestag ergab sich im Durchschnitt ein Frauenanteil von etwa 29 % unter den Mitgliedern der die Abgeordneten entsendenden Parteien. Somit sind Frauen unter den Abgeordneten im Verhältnis zu den Parteien, von denen diese aufgestellt werden, leicht überproportional repräsentiert.
Religionszugehörigkeit
Rund 61 % des 19. Bundestages hatten ein christliches Religionsbekenntnis. 21 % machten dazu keine Angabe und 16 % waren nicht religiös oder bekannten sich nicht zu einer der genannten Konfessionen. 1,6 % der Abgeordneten hatten eine andere Religion.[23] In der Gesamtbevölkerung bekannten sich 2019 rund 55 % zum Christentum, rund 39 % waren konfessionslos, die restlichen 6 % bekannten sich zu einer anderen Religion.[24]
Konstituierende Sitzung
Der 18. Deutsche Bundestag hatte auf Vorschlag seines Präsidenten Norbert Lammert (CDU) die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2017 dahingehend geändert, dass der Alterspräsident nicht mehr wie seit 1949 der an Lebensjahren älteste anwesende Abgeordnete ist, sondern das am längsten dem Bundestag angehörende anwesende Mitglied. Damit hätte nicht Wilhelm von Gottberg (AfD) als ältester Abgeordneter, sondern Wolfgang Schäuble (CDU), der dem Deutschen Bundestag seit 1972 angehört, die erste Sitzung eröffnet.[25]
Da Schäuble für das Amt des Bundestagspräsidenten vorgeschlagen war, verzichtete er auf die Alterspräsidentschaft; stattdessen kam Hermann Otto Solms (FDP) mit der zweitlängsten Zugehörigkeit zum Bundestag (1980–2013) zum Zuge.[1][26] Die konstituierende Sitzung wurde daher von Solms eröffnet. Dem widersprach die AfD-Fraktion und beantragte, einen Versammlungsleiter zu wählen mit der ausschließlichen Aufgabe, die Abstimmung über die Geschäftsordnung des Bundestages zu leiten und danach die Amtsführung an den nach der dann geltenden Geschäftsordnung bestimmten Alterspräsidenten zu übergeben. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen bei Zustimmung der AfD-Fraktion abgelehnt.[27]
Vor der Wahl der Vizepräsidenten wurde zunächst über ihre Anzahl abgestimmt. Jeder Fraktion wurde ein Vizepräsident zugebilligt und somit die Anzahl auf sechs festgelegt.
Die Kandidaten von CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken wurden jeweils im ersten Wahlgang mit der erforderlichen Mehrheit gewählt. Der in den anderen Fraktionen – wegen seiner Forderung, Muslimen Grundrechte zu entziehen – umstrittene AfD-Kandidat scheiterte in drei Wahlgängen. Glaser hätte somit nur mit Zustimmung des Ältestenrates erneut antreten können. Am 18. Januar 2018 entschied dieser, keine weitere Kandidatur zuzulassen.[28]
Am 6. November 2018 wurde bekannt, dass Mariana Harder-Kühnel von ihrer Fraktion als Kandidatin nominiert wurde.[29] Sie scheiterte ebenfalls in drei Wahlgängen und erhielt bei der letzten Wahl am 4. April 2019 lediglich 199 von 665 abgegebenen Stimmen.[30]
Der dritte Kandidat Gerold Otten erhielt am 11. April 2019 lediglich 210 Ja-Stimmen, wohingegen 393 Parlamentarier gegen ihn stimmten und sich 31 enthielten.[31] Auch beim zweiten Wahlgang am 16. Mai 2019 erhielt er mit lediglich 205 Stimmen keine ausreichende Mehrheit,[32] ebenso im dritten Wahlgang am 6. Juni 2019 (211 von 667 Stimmen).[33]
Paul Podolay als inzwischen vierter Kandidat scheiterte am 26. September 2019 mit 214 Ja- und 397 Nein-Stimmen bei 33 Enthaltungen,[34] ebenso am 7. November 2019 (189 von 638 Stimmen)[35] und am 12. Dezember 2019 (197 von 630 Stimmen).[36]
Hier fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Nichtwahl der AfD-Vorschläge Hilse (Wahlgänge 2020) und Weyel (Wahlgänge 2020–2021)
Nach dem Tod von Vizepräsident Thomas Oppermann wurde Dagmar Ziegler am 26. November 2020 auf Vorschlag der SPD-Fraktion zu seiner Nachfolgerin gewählt.[37]
Forderung nach Obergrenze für Bundestagsabgeordnete
Angesichts der Abgeordnetenzahl forderte Hermann Otto Solms in seiner Rede als Alterspräsident am 24. Oktober 2017 eine Verkleinerung des Parlamentes und eine diesbezügliche Obergrenze. 2020 beschloss der Bundestag eine Änderung des Wahlrechts, die zwar keine Obergrenze einführt, die Vergrößerung des Parlaments aber eindämmen soll.
}} || „Asyl- und Migrationspolitik“ || AfD || 19/2392[41] || nicht angenommen (erledigt durch Ablauf der Wahlperiode) || Der Antrag wurde am 7. Juni 2018 in erster Lesung im Plenum beraten[42] und anschließend zusammen mit dem Antrag 19/2524 der FDP an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.[43] Dieser empfahl, den Antrag abzuweisen.[44]
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In der 19. Legislaturperiode wurden 864 Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht, davon 486 von der Regierung. 524 wurden vom Parlament auch verabschiedet, im 18. Deutschen Bundestag waren es 555. Der Bundestag trat dafür 227 Mal zusammen (18. Legislatur 245 Mal), wobei die längste Sitzung bis 2:30 Uhr dauerte (18. Legislatur bis 2:01 Uhr), dabei kam es zu 236 namentliche Abstimmungen und es wurden 30.832 Drucksachen produziert (18. Legislatur 213 namentliche und 13.705 Drucksachen). Bundestagsausschüsse tagten rund 2800 mal, etwa 100 mehr als in 18. Legislatur. Ordnungsrufe wurden 47 erteilt, soviel wie seit der 11. Legislatur nicht mehr und die Immunität in 25 Fällen aufgehoben. Das waren 21 Fälle mehr als in der 18. Legislaturperiode.[55]