Chancengleichheit

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Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.

Während in der Natur Chancen nach statistisch beschreibbaren Regeln, per Zufall oder über die Macht des Stärkeren / Ersteren / Angepasstesten ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) verteilt werden, werden Chancen in menschlichen Gesellschaften durch Menschen reguliert. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Mangelnde Chancengleichheit wird als ungerecht empfunden und kann den sozialen Frieden gefährden.

1912: Suffragetten protestieren für die Chancengleichheit von Frauen.

Chancengleichheit und das deutsche Grundgesetz

Im Artikel 3 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“[1] Adressat dieser Norm ist die öffentliche Gewalt, wie etwa Gerichte und Behörden. Im privaten Bereich regeln Bestimmungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Chancengleichheit.

Bei Stellenbesetzungen, insbesondere auch im öffentlichen Dienst, bezieht sich das Diskriminierungsverbot allerdings lediglich auf ein Verfahren mit Ausschreibung sowie auf den Ausschreibungstext selbst, nicht auf die Auswahl der Bewerber.[2] Da in einigen Bereichen in der Regel Stellen ohne Ausschreibung vergeben werden, können Arbeitgeber daher weiterhin nach Belieben diskriminieren, ohne dass diese Diskriminierung Gegenstand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird.

Ideologische Positionen zur Idee der Chancengleichheit