Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten
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Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.|opt= 1= 2= |cat= Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Lückenhaft |template= Vorlage:Lückenhaft }} Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten sind die journalisch-ethischen Regeln des Schweizer Presserates.[1] Sie werden durch die Richtlinien ergänzt.[2]
Die Erklärung wurde im Dezember 1999 verabschiedet und 2008 revidiert.
Die Präambel beginnt mit dem Satz: „Das Recht auf Information, auf freie Meinungsäusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht.“