Evidenz (Philosophie)

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Evidenz bezeichnet in der Philosophie das aufgrund von Augenschein oder zwingender Schlussfolgerung unbezweifelbar Erkennbare oder die dadurch erreichte unmittelbare Einsicht.[1] Eine aufgrund von Evidenz gewonnene Gewissheit wird als selbstverständlich empfunden, für die es keiner Beweisführung bedarf. In einer philosophiegeschichtlichen Sichtweise wird der Begriff Evidenz in den jeweiligen Positionen mit eigenen Inhalten ausgefüllt. Das Adjektiv evident wird im Sinne von „offensichtlich“ auch außerhalb der Philosophie in beliebigen Kontexten verwendet.[2]

Ausgehend von englisch evidence hat sich in jüngerer Zeit eine andere, teils gegensätzliche Wortbedeutung etabliert: Evidenz als Bezeichnung für empirische Nachweise in der Wissenschaft. Siehe dazu Empirische Evidenz.

Etymologie

Das Substantiv Evidenz beruht auf einer Entlehnung von lateinisch evidentia.[3] Das lateinische Substantiv evidentia wird mit „Eindeutigkeit“ oder „Klarheit“ übersetzt, im Bereich der Rhetorik mit „Veranschaulichung“ oder „Evidenz“, im nachklassischen Latein mit „Ersichtlichkeit“.[4] Es ist die Substantivbildung des lateinischen Adjektivs evidens („ersichtlich“, „augenscheinlich“), das im 18. Jahrhundert ins Deutsche übernommen wurde (Adjektiv evident).[5] Dem lateinischen Adjektiv liegt das Verb videre (deutsch „sehen“) zugrunde.[6] Zur selben Wortfamilie gehören die Fremdwörter Video und Vision.

Eine spezielle Ausdrucksweise kennt das österreichische Deutsch mit der Formulierung „etwas in Evidenz halten“ im Sinne von „etwas im Auge behalten“.[7] Diese Aufgabe übernahm das historische Evidenzbüro als ein militärischer Nachrichtendienst in der österreichisch-ungarischen Monarchie.

Positionen