Fotografierverbot
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Ein Fotografierverbot als Verbot, Gegenstände oder Personen zu fotografieren, kann in unterschiedlichen Zusammenhängen existieren:
- als Ausdruck des Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild)[1][2]
- zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches (§ 201a StGB)[3][4]
- in Ausübung des Hausrechts, beispielsweise in Museen und Kunstausstellungen, auf Fachmessen oder in Unternehmen, um Plagiate und Wirtschaftsspionage zu verhindern oder in öffentlichen Bädern[5]
- zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen (§ 109g StGB)
- im religiösen Umfeld, siehe Bilderverbot,
- als Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen (§ 169 Satz 2 GVG)[6][7]
In der Vergangenheit war es in vielen Staaten verboten, Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen und Ähnliches zu fotografieren, private Luftaufnahmen waren ebenfalls verboten.[8] Seit Ende des Kalten Krieges sind diese Verbote größtenteils entfallen. In der DDR war das Fotografieren von Grenzanlagen[9] wie auch in den anderen Staaten des Ostblocks verboten. In Russland existiert das umfassende Fotoverbot für Industrieanlagen, Brücken, Bahnhöfe, Militär- und Grenzanlagen weiterhin.[10][11]
Weblinks
Commons: Fotografierverbotsschilder – Sammlung von Bildern
Einzelnachweise
- ↑ Daniela Schlotz, Andreas Reichhardt: Das Recht am eigenen Bild - Fotorecht Abgerufen am 6. Dezember 2016
- ↑ Philipp Aichinger: Persönlichkeitsrechte: Richter verhängen Fotografierverbot Die Presse, 7. April 2013
- ↑ 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015, BGBl. I, S. 10
- ↑ Markus Böhm: Gesetzesänderung nach Fall Edathy: Welche Fotos darf man jetzt noch machen? Der Spiegel, 2. Februar 2015
- ↑ Änderung der Hausordnung: Kommt ein Fotografierverbot auch in Berliner Bädern? BZ, 21. Juni 2016
- ↑ {{#invoke:WLink|getEscapedTitle|Ist das 1964 geschaffene Verbot von Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtsverhandlungen noch zeitgemäß?}} (Memento des Vorlage:IconExternal vom 6. Dezember 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. [[Kategorie:Wikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Archivlinks {{#invoke:Archivbot|getdate|2019-04-11 11:58:39 InternetArchiveBot}}]]{{#invoke:TemplatePar|check |all = url= |opt = text= wayback= webciteID= archive-is= archive-today= archiv-url= archiv-datum= ()= archiv-bot= format= original= |cat = Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Webarchiv |errNS = 0 |template = Vorlage:Webarchiv |format = * |preview = 1 }} {{#invoke:TemplUtl|failure| Fehler bei Vorlage:Webarchiv: enWP-Wert im Parameter 'url'.|1}} Gutachten der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, Ergebnisse der Sitzung vom 21. bis 26. Oktober 2013 in Waren an der Müritz, S. 108 ff.
- ↑ Mirko Laudon: Gerichtsberichterstattung und deren Grenzen 25. September 2013
- ↑ Polizeiverordnung über das Photographieren und sonstige Darstellen verkehrswichtiger Anlagen vom 29. März 1942 (Deutsches Reich)
- ↑ Focus online: DDR-Grenztruppen mit der Kamera an der Berliner Mauer
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Reisetips Russland
- ↑ Auswärtiges Amt, Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise: Besondere strafrechtliche Vorschriften