Friseur

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Friseurin beim Haarewaschen

Ein Friseur (auch Frisör; in der Schweiz Coiffeur) ist eine Fachkraft für die Pflege des Kopfhaares und die Gestaltung der Frisur. Ein Friseur mit besonderem künstlerischen Anspruch wird auch Hairstylist genannt.[1]

In den DACH-Ländern ist der Beruf eine klassische Frauendomäne. 2010 lag der Frauenanteil bei Ausbildung und Berufsausübung dort bei 82 Prozent.[2]

Bezeichnungen

Barbier in Rom (2006)
Freiluftbarbier in Peking (1995)

Das Wort leitet sich aus dem Französischen ab, wo das Verb friser so viel wie „kräuseln“ oder „zwirbeln“ bedeutet. Im Deutschen ist der Begriff seit Ende des 17. Jahrhunderts geläufig. Der Begriff war im Französischen nie sehr gebräuchlich und ist mittlerweile ausgestorben; dort heißt der Beruf Coiffeur.

Ursprünglich lautete die offizielle weibliche Form der Berufsbezeichnung im Deutschen Friseuse. Nach und nach setzte sich stattdessen die Bezeichnung Friseurin durch.[3] Die Duden-Onlineausgabe weist darauf hin, dass die Bezeichnung Friseuse nur noch in der Umgangssprache gebraucht wird und als abwertend gilt; die offizielle Berufsbezeichnung lautet Friseurin.[4] Heutzutage wird auch der Begriff [Hair]-Stylistin verwendet.[5] Ältere deutsche Bezeichnungen waren Frisierer, Haar(e)schneider oder Haarkräusler.[6] Ein Barbier ist gewöhnlich ein Herrenfriseur.

Nach zwei klassischen Komödien wird die Bezeichnung Figaro gelegentlich als Synonym für einen Friseur verwendet. Beide Komödien – Der Barbier von Sevilla und Der tolle Tag oder Figaros Hochzeit wurden Gegenstand berühmter Opern: Der Barbier von Sevilla von Gioacchino Rossini und Le nozze di Figaro (Die Hochzeit des Figaro) von Wolfgang Amadeus Mozart.

Die Friseursalons in Deutschland trugen lange Zeit überwiegend lediglich den Namen des Betreibers. Etwa um die Jahrtausendwende wurden, besonders in Großstädten, Salonnamen mit Wortspielen Mode, zum Beispiel „Vier Haareszeiten“. Einige Friseursalons unterscheiden – abhängig von der Berufserfahrung – unterschiedliche Leistungsstufen, die sich für die Kunden auch in einer entsprechend höheren Vergütung niederschlagen.

Aufgaben und Dienstleistungen

Üblicherweise arbeiten Friseure in Friseursalons oder besuchen ihre Kunden zu Hause. Daneben können sie z. B. auch beim Theater, für das Fernsehen oder im Mode- und Wellnessbereich beschäftigt sein. Zu ihren Tätigkeiten gehören das klassische Waschen, Schneiden (trocken und nass) und Föhnen sowie die Rasur. Darüber hinaus beraten sie ihre Kunden, geben ihnen Empfehlungen zur Haargestaltung und verkaufen meist auch Haarpflegeprodukte.

Weiterhin werden Wimpern und Augenbrauen gefärbt, sowie Haare gefärbt, getönt oder mit Strähnen (Folien-, Hauben-, Kamm- und Handschuhsträhnen) versehen sowie eingelegt mittels Lock- bzw. Wasserwellwicklern, mit Dauer- bzw. Kaltwellen oder Volumenwellen versehen. Zur Pflege werden oft Haarkuren angeboten.

Zu besonderen Anlässen fertigen sie Braut-, Gala- oder Hochsteckfrisuren und können häufig auch Haarverlängerungen und Haarverdichtungen durchführen. Über das klassische Geschäft hinaus gehört zum Tätigkeitsfeld die Typberatung, Augenbrauen zupfen und Wimpern-Waving sowie der Bereich der Kosmetik.

Ausbildung

Deutschland

Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Die Ausbildung zum Friseur dauert drei Jahre.[7] Als Weiterbildungsmöglichkeit steht der Weg zum Friseurmeister offen.

Österreich

In Österreich macht man eine dreijährige Lehre zum/r Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in).[5] Die Meisterprüfung erfolgt zum Friseurmeister.

Das Berufsbild umfasst neben dem eigentlichen Friseursgewerbe auch Perückenmacherei, Haut- und Nagelpflege sowie dekorative Kosmetik (Schminken).

Schweiz

Die Lehre zum Coiffeur EFZ bzw. Coiffeuse EFZ dauert in der Schweiz drei Jahre.[8]

Als Weiterbildung steht der Weg zum Coiffeur mit eidgenössischem Fachausweis (Berufsprüfung) offen und danach zum Coiffeur mit eidgenössischem Diplom (Höhere Fachprüfung). Das eidgenössische Diplom entspricht in etwa dem Meisterbrief in Deutschland.

USA

Um in den USA als Hairdresser zu arbeiten, ist eine staatliche Lizenz erforderlich. Die Anforderungen für diese Lizenz variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Die Ausbildung zum Hairdresser oder Barber erfolgt im Rahmen eines staatlich anerkannten Kosmetologieprogramms an einer staatlich zugelassenen Friseur- oder Kosmetikschule.[9] In den meisten Staaten dauert die Ausbildung etwa 9 bis 18 Monate. Die Schulen können private Friseurschulen sein oder staatliche Community Colleges. Die Studiengebühren betragen 6.000 bis 14.000 US-Dollar. Wenige Community Colleges bieten auch den akademischen Grad „Associate in Applied Science in Cosmetology“ an, dieser beinhaltet zusätzlich zur Lizenz zusätzliches Wirtschaftstraining und dauert mindestens vier Jahre.

Schutz des Kunden

Friseursalon

Zum Schutz gegen eine Verunreinigung der Kleidung durch Haare, Shampoos und Farben wird den Kunden in der Regel ein Umhang umgelegt. Unter den Kragen dieses Umhangs werden meist Papiertücher oder eine dehnbare Halskrause geklemmt, zum einen aus hygienischen Gründen und zum anderen, um ein Reiben am Hals zu verhindern.

Friseure sind verpflichtet, sich an das Infektionsschutzgesetz (IfSG – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und die darauf basierende Hygieneverordnung des jeweiligen Landes zu halten. Es sind die anerkannten Regeln der Hygiene zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel das regelmäßige Reinigen bzw. Desinfizieren der Arbeitsmittel; insbesondere, wenn es zu einer unbeabsichtigten Verletzung des Kunden und dadurch zur Verunreinigung mit Blut oder anderen Sekreten gekommen ist, und der Einsatz frisch gereinigter Umhänge und Handtücher. Ebenso ergibt sich daraus, dass Personen, die mit Kopfläusen befallen sind, nicht bedient werden dürfen.[10]

Wegen der COVID-19-Pandemie waren 2020 alle Friseurbetriebe wochenlang geschlossen. Ab 4. Mai durften die Betriebe in Deutschland unter strengen Auflagen wieder öffnen. Sowohl Kunden als auch Beschäftigte mussten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.[11] Arbeitsmaterial wie Scheren und Kämme mussten vor jedem Einsatz desinfiziert werden.[12] Das Bartstutzen und das Färben von Wimpern und Augenbrauen blieben zunächst verboten.[13]

Schutz der Arbeitnehmer