Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsätzlich strikt subsidiär.[1] Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Bisher trat in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Gemeinsamer Ausschuss zusammen.[2]
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für den Gemeinsamen Ausschuss wurden geschaffen durch das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968, mit dem die Regelungen für den Verteidigungsfall ins Grundgesetz eingefügt wurden.[3]
Art. 53a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:[4]
Art. 115e des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:[5]
Erläuterungen
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern.
Der Ausschuss übernimmt die Aufgaben des Bundestages und des Bundesrates, wenn er im Verteidigungsfall mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellt, „dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass dieser nicht beschlussfähig ist“. Die Bundesregierung muss den Ausschuss „über ihre Planungen für den Verteidigungsfall […] unterrichten“. Der Gemeinsame Ausschuss darf das Grundgesetz nicht ändern und weder Hoheitsrechte übertragen noch das Bundesgebiet neu gliedern.
Bildung und die Verfahrensregeln werden durch die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO) geregelt.
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, gegenwärtig Bärbel Bas (SPD), ist laut Geschäftsordnung von Amts wegen Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, sie wird der Fraktion, der sie angehört, angerechnet (§ 2 Abs. 2 GemAusGO). Gleichzeitig ist sie Vorsitzende des Ausschusses (§ 7 Abs. 1 GemAusGO).
Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen (ordentliche Mitglieder und in Klammern stellvertretende Mitglieder, für die Bundestagsfraktionen jeweils alphabetisch angeordnet, Stand 26. Mai 2023):
SPD-Fraktion | CDU/CSU-Fraktion | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | FDP-Fraktion | AfD-Fraktion | Linksfraktion |
---|---|---|---|---|---|
Land | Mitglied |
---|---|
Baden-Württemberg | Thomas Strobl (Marion Gentges) |
Bayern | Joachim Herrmann (Florian Herrmann) |
Berlin | Iris Spanger (Kai Wegner) |
Brandenburg | Dietmar Woidke (Michael Stübgen) |
Bremen | Andreas Bovenschulte (Olaf Joachim) |
Hamburg | Peter Tschentscher (Katharina Fegebank) |
Hessen | Boris Rhein (Roman Poseck) |
Mecklenburg-Vorpommern | Manuela Schwesig (Simone Oldenburg) |
Niedersachsen | Stephan Weil (Julia Hamburg) |
Nordrhein-Westfalen | Hendrik Wüst (Mona Neubaur) |
Rheinland-Pfalz | Michael Ebling (Herbert Mertin) |
Saarland | Anke Rehlinger (Jürgen Barke) |
Sachsen | Michael Kretschmer (Wolfram Günther) |
Sachsen-Anhalt | Reiner Haseloff (Tamara Zieschang) |
Schleswig-Holstein | Daniel Günther (Monika Heinold) |
Thüringen | Bodo Ramelow (Georg Maier) |
Weblinks
- Informationsseite zum Gemeinsamen Ausschuss
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage:Zitation Bundesministerium des Inneren.Vorlage:TemplatePar
- ↑ Vorlage:Zitation Deutscher Bundestag (deutsch).Vorlage:TemplatePar
- ↑ Vorlage:Zitation Bundesgesetzblatt.Vorlage:TemplatePar
- ↑ Vorlage:Zitation Deutscher Bundestag.Vorlage:TemplatePar
- ↑ Vorlage:Zitation Deutscher Bundestag.Vorlage:TemplatePar
- ↑ Vorlage:Zitation (deutsch).Vorlage:TemplatePar