Gemeinsamer Ausschuss

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Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und grundsätzlich strikt subsidiär.[1] Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Deutschen Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Bisher trat in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie ein Gemeinsamer Ausschuss zusammen.[2]

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für den Gemeinsamen Ausschuss wurden geschaffen durch das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968, mit dem die Regelungen für den Verteidigungsfall ins Grundgesetz eingefügt wurden.[3]

Art. 53a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:[4]

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Art. 115e des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:[5]

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Erläuterungen

Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus 48 Mitgliedern.

Der Ausschuss übernimmt die Aufgaben des Bundestages und des Bundesrates, wenn er im Verteidigungsfall mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellt, „dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass dieser nicht beschlussfähig ist“. Die Bundesregierung muss den Ausschuss „über ihre Planungen für den Verteidigungsfall […] unterrichten“. Der Gemeinsame Ausschuss darf das Grundgesetz nicht ändern und weder Hoheitsrechte übertragen noch das Bundesgebiet neu gliedern.

Bildung und die Verfahrensregeln werden durch die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO) geregelt.

Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, gegenwärtig Bärbel Bas (SPD), ist laut Geschäftsordnung von Amts wegen Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, sie wird der Fraktion, der sie angehört, angerechnet (§ 2 Abs. 2 GemAusGO). Gleichzeitig ist sie Vorsitzende des Ausschusses (§ 7 Abs. 1 GemAusGO).

Der Gemeinsame Ausschuss setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen (ordentliche Mitglieder und in Klammern stellvertretende Mitglieder, für die Bundestagsfraktionen jeweils alphabetisch angeordnet, Stand 26. Mai 2023):

Mitglieder des Bundestages
SPD-Fraktion CDU/CSU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion AfD-Fraktion Linksfraktion


Mitglieder des Bundesrates[6]
Land Mitglied
Baden-Württemberg Thomas Strobl (Marion Gentges)
Bayern Joachim Herrmann (Florian Herrmann)
Berlin Iris Spanger (Kai Wegner)
Brandenburg Dietmar Woidke (Michael Stübgen)
Bremen Andreas Bovenschulte (Olaf Joachim)
Hamburg Peter Tschentscher (Katharina Fegebank)
Hessen Boris Rhein (Roman Poseck)
Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (Simone Oldenburg)
Niedersachsen Stephan Weil (Julia Hamburg)
Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (Mona Neubaur)
Rheinland-Pfalz Michael Ebling (Herbert Mertin)
Saarland Anke Rehlinger (Jürgen Barke)
Sachsen Michael Kretschmer (Wolfram Günther)
Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff (Tamara Zieschang)
Schleswig-Holstein Daniel Günther (Monika Heinold)
Thüringen Bodo Ramelow (Georg Maier)

Weblinks

Einzelnachweise

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  2. Vorlage:Zitation Deutscher Bundestag (deutsch).Vorlage:TemplatePar
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