Hauptbahn

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Zweigleisige, elektrifizierte Hauptbahn in Tschechien (2007)

Eine Hauptbahn, auch Haupteisenbahnstrecke, Haupteisenbahn oder Hauptbahnstrecke, ist eine Eisenbahnstrecke, die im Gegensatz zur Nebenbahn zum Grundnetz gehört.

Rechtliche Grundlagen

Europa

Eine Haupteisenbahnstrecke ist gemäß der Umgebungslärmrichtlinie eine Schienenstrecke mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (siehe Artikel 3, Absatz o). Der EU-Kommission sollten bis zum 30. Juni 2005 alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr gemeldet werden. Diese Meldung soll alle fünf Jahre aktualisiert werden (siehe Artikel 7, Nummer 1, Absatz 2).[1]

Deutschland

Eine Definition von Haupt- und Nebenbahnen gibt es in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Der § 1 Abs. 2 lautet:

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Mit der Neufassung der Betriebsordnung (BO) von 1958 wurde die zulässige Geschwindigkeit auf 140 km/h angehoben.[2]

Mit der EBO-Neufassung von Mai 1967 wurde die zulässige Geschwindigkeit auf Nebenbahnen nach § 40 (2) EBO von 60 auf 80 km/h und auf Hauptbahnen von 140 auf 160 km/h angehoben. Damit wurden Ausnahmezulassungen des Bundesverkehrsministers für die Züge Rheingold und Rheinpfeil entbehrlich. Für Fahrten mit über 140 km/h hatte die Bundesbahn 1962 Vorläufige Richtlinien für die Planung und Durchführung von Zugfahrten über 140 km/h bis 160 km/h herausgegeben.[3]

Mit der Dritten EBO-Änderungsverordnung wurde im Mai 1991 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Personenzügen auf Hauptbahnen von 160 auf 250 km/h heraufgesetzt. Damit war insbesondere für die mit bis zu 200 km/h verkehrenden Intercity-Züge keine Ausnahmezulassung mehr nötig.[4]

Österreich

Hauptbahnen sind in § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert:

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Da bis dato keine Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 des Eisenbahngesetzes erlassen wurde, ergibt sich die Summe der österreichischen Hauptbahnen aus den bisher ergangenen 6 Verordnungen der Bundesregierung gemäß § 1 Hochleistungsstreckengesetz.

Schweiz

Im Schweizer Recht wird nicht mehr zwischen Haupt- und Nebenbahnen unterschieden. Mit der Revision des Eisenbahngesetzes von 2009[5] wurde die Unterscheidung aufgegeben.

Davor galt bis 2009 gemäß ehemaligem Art. 2 des Eisenbahngesetzes:

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Skandinavien

In Skandinavien gibt es je nach Landessprache in der Übersetzung den Begriff Stammbahn. Dessen Definition erfolgt nicht wie in Deutschland mit der Gegenüberstellung der Begriffe Hauptbahn und Nebenbahn. In den jeweiligen Ländern sind dies Strecken, die nach der ursprünglichen Festlegung Landesteile miteinander verbinden.

Sie haben im Normalfall den Standard von Hauptbahnen, decken jedoch nicht wie nach der deutschen Definition ein Grundnetz ab, sondern sind übergeordnet zu betrachten.

Ursprünglich wurden die Stammbahnen in Schweden 1854 durch einen Parlamentsbeschluss des schwedischen Reichstages eingeführt. Damals wurde festgelegt, dass die Hauptstrecken eines Landes vom Staat gebaut werden, im Gegensatz zu anderen Strecken, die von privaten Unternehmen und Konsortien errichtet werden sollten. Stammbahnen wurden in Schweden von 1856 bis 1892 gebaut. Damit endete der Bau von Hauptstrecken aber nicht. In den frühen 1900er Jahren waren vor allem im Norden neue Strecken zu bauen. Diese wurden jedoch wie etwa die Inlandsbahn nicht mehr Stammbahnen genannt.

In Norwegen bezeichnet man mit Stammbahnen innernorwegische Fernbahnen zwischen den Landesteilen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=no|SCRIPTING=Latn|SERVICE=norwegisch}}).

Banedanmark benutzt in Dänemark zwar den Begriff Hovedbaner, definiert ihn aber wie folgt: „Hovedbaner udgør det overordnede banenet, der binder landsdelene sammen.“ ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}). Daneben verwendet Banedanmark die Definition Regionalbaner, die große Städte wie Aalborg und Frederikshavn mit dem in Deutschland gewohnten Standard einer Hauptbahn verbinden. Reine Nebenbahnen werden in Dänemark als Sidebaner bezeichnet.

Hinweis

Die gesetzlichen Definitionen stimmen oftmals nicht mit der Umgangssprache überein. Eine in der öffentlichen Meinung als Nebenbahn angesehene Schienenverbindung kann rechtlich eine Hauptbahn sein oder umgekehrt.

  • Fernzüge verkehren in der Regel auf Hauptbahnen, manche touristisch wichtigen Ziele erreichen Fernzüge aber auch nur über Nebenbahnen.
  • Viele Hauptbahnen sind zweigleisig, aber es gibt auch eingleisige Hauptbahnen und zweigleisige Nebenbahnen.
  • In bestimmten Ländern sind viele Hauptbahnen elektrifiziert, dagegen nur wenige Nebenbahnen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm{{#invoke:TemplatePar|match |template=Vorlage:CELEX |cat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:CELEX |1=1=+ |2=2=* |3=text=* |4=tab=* |5=format=* |6=kbytes=* |7=sprache=lang |8=abruf=* |9=fragment=* }}{{#invoke:TemplatePar|match |template=Vorlage:EU-Richtlinie |cat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:EU-Richtlinie |1=1=N>0 |2=1=>1951 |3=1=<=2024 |4=2=N>0 |5=2=>0 |6=2=<10000 |7=typ=* |8=vertrag=* |9=titel=* |10=konsolidiert=* |11=text=* |12=tab=* |13=format=* |14=kbytes=* |15=sprache=lang |16=abruf=* |17=fragment=* }}
  2. Rolf Rückel: InterCity. Zwei-Stunden-Takt auf der Schiene. In: Deutsche Bundesbahn (Hrsg.): DB Report 72. Hestra-Verlag, Darmstadt 1972, ISBN 3-7771-0119-2, S. 197–200.
  3. {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  4. {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  5. AS 2009 5597