Immaterielles Kulturerbe

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UNESCO-Logo des Immateriellen Kulturerbes

Als immaterielles Kulturerbe (IKE; {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, ICH) bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht materiell und damit nicht greifbar (engl. {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}).

Zum Begriff des immateriellen Kulturerbes

Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“[1] Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:[2]

a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
b) darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
c) gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
d) Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
e) das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken

Beispiele aus den UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes sind so die Handwerkstechnik des Blaudrucks, die Hohe Schule und Klassische Reitkunst der Spanischen Hofreitschule, das alpine Bergsteigen, die neapolitanische Kunst des Pizzabackens, die Parfumkunst aus Südfrankreich, die reiche Bierkultur Belgiens, die Herstellung von Terrazzo in traditioneller Handwerkstechnik, Al-Qatt Al-Asiri (eine uralte weibliche Kunstform aus Saudi-Arabien) und der jamaikanische Reggae.

Der Begriff des ‚Kulturerbes‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert. Kulturerbe endet nicht bei Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Verständnis, dass lebendige und gelebte Kulturformen ebenfalls Kulturerbe sind, kommt ursprünglich aus den Ländern Asiens und aus der Indigenenbewegung und sollte eine Gegenbewegung zum stark auf Denkmäler ausgerichteten, eurozentrischen Schutzkonzept der UNESCO darstellen. Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten Kulturformen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jüngeren Datums. Ebenfalls der Erhalt von Sprachen, als größtes und wichtigstes immaterielles kulturelles Erbe, ist in diesem Zusammenhang zu nennen beziehungsweise im Zeitalter der Identitätskriege laut Karl Habsburg, Präsident von Blue Shield International, wichtig, denn gerade die Sprache kann als symbolträchtiges Kulturgut zum Angriffsziel werden.[3]

Als Risiken einer Auszeichnung immateriellen Kulturerbes werden Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafür Begriffe wie {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}) und meint regional autochthone, „gelebte“ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Bräuchen gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellt.[4] Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturerbes auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen. Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden[5] setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe (‚Tradition‘ i. e. S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.[6] Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und ‚alternativen‘ Wirtschaftskonzepten eingebunden.[7]

UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Titel (engl.): flat}}
Abkürzung: UN/ICH
Datum: 17. Oktober 2003
Inkrafttreten: 20. April 2006
Fundstelle: engl.
Fundstelle (deutsch): getbgbl|III Nr. 76/2009|text={{{text}}}}}
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Kultur
Unterzeichnung: 180
Ratifikation: 180 Länder (Stand: Dezember 2022) unesco.org
Mitglieder der Konvention (Stand: 2017)

Deutschland: 10. April 2013
Österreich: 9. April 2009
Schweiz: 16. Juli 2008
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.