Insigne

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Insignien können Gegenstände sein, hier die Mitra eines Bischofs, Beispiel für ein religiöses Insigne
Insignien können Symbole sein, hier das Siegel der Republik Österreich, Beispiel für ein staatliches Insigne

Ein Insigne (von {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}; Substantiv zum Adjektiv {{#invoke:Vorlage:lang|flat}})[1] ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Insbesondere in politischen Zusammenhängen wird von Hoheitszeichen oder Herrschaftszeichen gesprochen. Das Insigne soll den Stand, den Rang, den Dienst oder das Amt des Trägers nach außen hin sichtbar machen und gibt damit das Recht zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben.

Meistens wird die Pluralform Insignien verwendet, der Singular deutlich seltener. Neben der Singularform (das) Insigne tauchen in Texten häufig auch Varianten wie (die) Insignie oder (das) Insignium auf, die laut Duden aber nicht als standardsprachlich gelten.[2]

Beispiele nach Art

Insignien können sein:

Gegenstände

Symbole

Bekannte Beispiele nach Bereich

Bekannte Beispiele für Insignien sind:

Herrschaftsinsignien

Religiöse Insignien

  • der Krummstab (ein Stab, der als Zeichen des Hirtendienstes von Bischöfen, Äbten und Äbtissinnen getragen wird)
  • die Pontifikalien

Staatliche Insignien, Hoheitszeichen

Literatur

  • Gerd Althoff: Die Macht der Rituale – Symbolik und Herrschaft im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-14749-9.

Weblinks

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Einzelnachweise