Internationales Urheberrecht
aus WikiDoku
Das Internationale Urheberrecht ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts, das sich mit dem in Urheberrechtsfragen anwendbaren Recht befasst.
Artikel 27, Paragraph 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: "Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen."
Rechtslage in einzelnen Ländern
Literatur
- {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
- {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}