Legalität

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Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Rechtsbegriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität.

Worterklärung

Das Wort „Legalität“ kommt aus dem Lateinischen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}) und bedeutet Gesetz/Gesetzmäßigkeit, mit anderen Worten: ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.

Definitionen

Kant

Immanuel Kant zufolge ist Legalität „die äußerlich feststellbare Übereinstimmung einer Handlung mit dem Gesetz ohne Berücksichtigung des Motivs“.[2] Der Gegenbegriff ist bei ihm Moralität, d. h. das nicht nur ein Handeln der Pflicht gemäß, sondern das Handeln aus Pflicht.

Illegalität