Polygynie

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Polygynie (Vielweiberei, von griechisch „poly“: viel und „gyné“: Frau) bezeichnet beim Menschen eine Eheform, bei der es einem Mann gestattet ist, mehr als eine Frau zu heiraten. In diesem Fall handelt es sich um einen Spezialfall der Vielehe, die sich von dieser dadurch unterscheidet, dass Polygynie ausschließlich die Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen bezeichnet. In der Biologie bezeichnet Polygynie allgemeiner ein Paarungsverhalten, bei dem sich ein Männchen innerhalb einer Fortpflanzungsperiode mit mehreren Weibchen paart,[1] und damit eine Form der Polygamie.

Beim Menschen ist Polygynie weiter verbreitet als Polyandrie. Ist ein Mann mit genau zwei Frauen liiert, wird das auch Bigynie genannt. Manche polygynen Ehegemeinschaften kennen zudem Hierarchien, die entweder emotional oder zeitlich begründet sind. Polygynie kann Ausdruck einer Stratifikation zwischen Alter und Geschlecht sein, wenn in polygynen Gesellschaften ältere Männer sehr junge Frauen heiraten und jüngere Männer entweder sehr lange ledig bleiben oder ältere Witwen heiraten.

Polygynie korreliert mit politischen und ökonomischen Systemen, in denen menschliche Ressourcen vor allem in Form von Frauenarbeit in der Landwirtschaft – und nicht Land oder Güter – die wichtigsten Mittel darstellen. Sie ist vor allem dort verbreitet, wo die Landwirtschaft arbeitsintensiv, aber wenig ertragreich ist. Häufig ist der Altersunterschied zwischen Männern und Frauen groß; Witwen werden oft an die jüngeren Brüder des verstorbenen Ehemanns weiter gegeben.[2]

Formen der menschlichen Polygynie

Verbreitung

Polygynie kommt in weiten Teilen Afrikas (insbesondere an der Guineaküste, in der Sahelzone und rund um das ostafrikanischen Seegebiet), im islamisch geprägten Nahen und Mittleren Osten, in der Volksrepublik China, in Indonesien, Melanesien, Polynesien vor sowie bei verschiedenen Indianerstämmen in Nord- und Südamerika und historisch bei den Mormonen in Utah (noch heute bei einigen mormonischen Splitterkirchen). Sie war Bestandteil des Judentums und ist bis heute Bestandteil des Islam. Bei den Normannen und Wikingern wurde die Möglichkeit, eine Zweitfrau zu ehelichen, nach deren Christianisierung eine Zeit lang als More danico (nach dänischer Sitte) seitens der Kirche geduldet. Im Täuferreich von Münster wurde 1534 wegen eines erheblichen Frauenüberschusses die allgemeine Polygynie eingeführt.

Allgemeine Polygynie

Von allgemeiner Polygynie spricht man dann, wenn jeder Mann der betreffenden Gesellschaft die Möglichkeit hat, mehrere Frauen zu heiraten, und wenn es für Männer auch allgemein üblich ist, die Mehrehe anzustreben.

Begrenzte Polygynie

Von begrenzter Polygynie wird dann gesprochen, wenn Mehrfachehen nur einer kleinen Schicht von Männern vorbehalten sind.

In einigen Gesellschaften mit begrenzter Polygynie haben nur Anführer oder Häuptlinge das Recht, mehrere Frauen zu heiraten (z. B. bei den Nambikwara und den Tupi-Kawahib in Brasilien (siehe Traurige Tropen)). Bei den Trobriandern beispielsweise ist die Polygynie ein Statussymbol, mit dem die Macht eines Häuptlings ausgedrückt wird: Durch die Polygynie kann er mehr Kinder und Verwandtschaftsbeziehungen haben, die er wiederum strategisch manipulieren kann. Dadurch verfügt er über eine breitere wirtschaftliche Basis, und er kann bis zu einem gewissen Grad nicht nur seine Frauen, sondern auch deren Brüder kontrollieren.

Polygynie mit oder ohne Koresidenz

Wenn die Frauen gemeinsam wohnen und leben, wird von Polygynie mit Koresidenz gesprochen. Polygynie mit getrennter Residenz tritt wesentlich seltener auf.

Sororale Polygynie

Sind die Ehefrauen Schwestern, spricht man von sororaler Polygynie. Im kulturellen Vergleich sind die non-sororalen polygynen Ehen häufiger als sororale vertreten. Diese Eheform sollte nicht mit dem Sororat verwechselt werden.

Rechtsgrundlagen

Polygamie ist nur für Muslime legal
Polygamie ist legal
Polygamie ist in einigen Regionen legal (Indonesien)
Polygamie ist illegal, aber wird nicht kriminalisiert
Polygamie ist illegal und wird kriminalisiert
Rechtsstatus unbekannt