Sehbehinderung

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Das Logo ist hochkant und zeigt weiß auf tiefblauem Grund eine stilisierte menschliche Gestalt. Diese schreitet von links nach rechts durch das Bild und hält in der Rechten einen nach vorn gerichteten Langstock.
Langstockgeher als int. Logo für Blindheit oder Sehbehinderung (beim BSVÖ)

Eine Sehbehinderung ist eine meist dauerhafte Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit. Man teilt sie allgemein in Schweregrade ein, die sich in der Regel am verbliebenen Ausmaß der Sehschärfe des besseren Auges orientieren (Sehrest). Die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung ist die Amaurose, die vollständige Form der Blindheit ohne jegliche optische Reizverarbeitung. Als Ursache können unterschiedliche organische, funktionelle oder optische Störungen in Frage kommen. Von diesen wiederum hängen Prognose und therapeutische Maßnahmen ab.

Zum Begriff der Sehbehinderung

Die Kriterien dafür variieren je nach verwendeter Definition, zum Beispiel die der WHO oder des deutschen Sozialgesetzbuches.

Einstufungen nach dem Berufsverband der Augenärzte in Österreich und Deutschland

  • Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus, nicht zu verwechseln mit der deutlichen Sehweite) von 0,3 auf dem besseren Auge
  • hochgradige Sehbehinderung: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus) von 0,05 auf dem besseren Auge
  • Blindheit: bis zu einer maximalen Sehschärfe (Visus) von 0,02 auf dem besseren Auge
  • Amaurose: keinerlei Lichtwahrnehmung und optische Reizverarbeitung vorhanden

Auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf weniger als 5 Grad gilt als Blindheit.

Die Werte gelten jeweils für eine Messung mit bestmöglicher Korrektur oder Sehhilfe (z. B. Brille oder Kontaktlinsen).

Weitere Formen