Treuhänder

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Ein Treuhänder ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhand­vertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.

Allgemeines

Als Rechtssubjekte kommen natürliche Personen und juristische Personen in Betracht. Mit dem Treuhandvertrag schließen sie einen Vertrag, der zwischen dem Treugeber und dem Treunehmer (Treuhänder) geschlossen wird,[1] durch den der Treuhänder im Außenverhältnis die vollständige Rechtsmacht über den Vertragsgegenstand erhält, die er im Innenverhältnis zum Treugeber nur „zu treuen Händen“ ausüben darf. Durch die hierdurch erfolgende Trennung von Interessenträgerschaft und Interessenwahrnehmung können zwischen den Vertragsparteien Interessenkonflikte entstehen.[2] Der Treugeber muss darauf vertrauen, dass der Treuhänder seine volle Rechtsmacht im Außenverhältnis nicht ausübt, obwohl er hierzu die Möglichkeit hätte.

Beispiel

Vertragliche Treuhandverhältnisse gibt es häufig im Bankwesen bei Kreditsicherheiten wie der Bestellung einer Sicherungsübereignung (Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen). Durch den Sicherungsvertrag erlangt das sicherungsnehmende Kreditinstitut im Innenverhältnis zum Kreditnehmer das treuhänderische Sicherungseigentum beispielsweise am Kraftfahrzeug, das die Bank nur im Sicherungsfall (nach Kreditkündigung) dazu befugt, das Kraftfahrzeug zu verwerten. Im Außenverhältnis zu unbeteiligten Dritten ist dieses eingeschränkte Sicherungseigentum jedoch nicht erkennbar, so dass die Bank das Fahrzeug jederzeit verkaufen könnte. Bei der Bilanzierung jedoch führt die wirtschaftliche Betrachtungsweise dazu, dass die Kreditsicherheit weiterhin beim Sicherungsgeber zu aktivieren ist.

Rechtsbegriff