Ein Treuhänder ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhandvertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.
Als Rechtssubjekte kommen natürliche Personen und juristische Personen in Betracht. Mit dem Treuhandvertrag schließen sie einen Vertrag, der zwischen dem Treugeber und dem Treunehmer (Treuhänder) geschlossen wird,[1] durch den der Treuhänder im Außenverhältnis die vollständige Rechtsmacht über den Vertragsgegenstand erhält, die er im Innenverhältnis zum Treugeber nur „zu treuen Händen“ ausüben darf. Durch die hierdurch erfolgende Trennung von Interessenträgerschaft und Interessenwahrnehmung können zwischen den Vertragsparteien Interessenkonflikte entstehen.[2] Der Treugeber muss darauf vertrauen, dass der Treuhänder seine volle Rechtsmacht im Außenverhältnis nicht ausübt, obwohl er hierzu die Möglichkeit hätte.
Treuhänder ist in der Schweiz die Berufsbezeichnung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Buchhalter, Wirtschaftsjuristen, aber auch Architekten, Ingenieure etc. Grundsätzlich kann als Treuhänder gelten, wer stellvertretend für einen Auftraggeber dessen Interessen wahrnimmt. Durch die Treuhandpflicht (Verpflichtung, den Straftatbestand der Veruntreuung, respektive der Gefährdung, nach bestem Wissen und Gewissen zu vermeiden und die auftragsspezifischen Unterlagen dem Auftraggeber jederzeit offenzulegen) bleibt die Tätigkeit des Treuhänders juristisch kontrollierbar. Treuhänder als Berufsbezeichnung ist in der Schweiz kein geschützter Titel. Nach Bestehen einer Berufsprüfung darf man die staatlich geschützten Titel „Treuhänderin/Treuhänder mit eidg. Fachausweis“ bzw. „Eidg. dipl. Treuhandexperte“ führen.