Verwahrlosung

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Verwahrlosung bezeichnet einen Zustand, in dem die Mindesterwartungen, die die Gesellschaft an eine Person stellt, nicht erfüllt sind. Der Begriff ist vor allem jugendhilferechtlich, soziologisch, zunehmend aber auch ökonomisch definiert.

Gesellschaftliche Betrachtung

In Bezug auf den einzelnen Menschen wird Verwahrlosung – insbesondere seitens der Psychologie – oft als Folge des Verhaltens gesehen:

„Es ist das anhaltende und alle Bereiche des Lebens umfassende Abweichen einer Person von den Erwartungen seiner Umwelt. Sie verhalten sich in allen wesentlichen sozialen und gesellschaftlichen Gebieten außerhalb der Norm und stehen daher nicht selten außerhalb der Gesellschaft, was mit sozialen Diskriminierungen einhergeht. Oft stehen sie unbewusst in Opposition zur geltenden Norm. Verursachung zum Beispiel durch Familie oder kulturelle Bedingungen.“[1]

Von Verwahrlosung betroffen sind meist Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse besonders abhängig sind: Dieses können alte Menschen sein[2] oder Kinder und Jugendliche[3], aber auch Erwerbslose. In diesem Zusammenhang ist der Begriff Neue Unterschicht besonders umstritten. Es ist in Deutschland jedoch allgemein anerkannt, dass Verwahrlosung oft nicht selbstverschuldet ist.

Geschichte