Zarge

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Die Zarge ist das seitliche einfassende Bauteil eines räumlichen Gegenstandes.

Eine Türzarge ist ein meist dreiseitiger Rahmen, der zur Befestigung des Türblatts dient. Die untere Seite wird von der Türschwelle gebildet.

Wortherkunft

Das Wort „Zarge“ geht zurück auf althochdeutsch {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} f. „Seitenwand, Rand“ und ist verwandt mit {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=ang|SCRIPTING=Latn|SERVICE=altenglisch}} f./​{{#invoke:Vorlage:lang|flat}} m. „kleiner Schild, Rundschild“ sowie {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=|SCRIPTING=Latn|SERVICE=altnordisch}} f. „Rundschild“, woraus sich eine urgermanische Grundbedeutung „Rand“ und davon „seitliche Einfassung“, „Rahmen“ ergibt. Verwandt ist das Wort vielleicht mit {{#invoke:Vorlage:lang|full |CODE=grc |SCRIPTING=Grek |SERVICE=altgriechisch |SUITABLE=variant prefix}} „fassen“.[1]

In der Fassbinderei bezeichnet das Wort ‚Zarge‘ (oder auch ‚Gargel‘) die Nut, in die der Boden eingearbeitet ist.[2] Es ist anzunehmen, dass sich der Begriff anfangs auf Holzverbindungen bezog, die das rechtwinklige Fügen erlauben (Eckverbindungen, wie Nut und Einschübling, Gratung und Ähnliches), und sich dann auf die damit eingebauten Seitenteile übertrug.

Tür- und Fensterzarge

Zeichnungen alter Türzargen

Die folgenden Angaben treffen sinngemäß auch auf Fenster-Zargen (Fensterstock) zu.

Die Türzarge, auch Türfutter und allgemeinsprachlich Türrahmen genannt, ist der feststehende Teil der Tür, in dem sich der bewegliche Teil der Tür, das Türblatt bzw. der Türflügel, befindet. Die Türzarge dient vornehmlich zum Anschlag des Türblatts, also zur Befestigung und als formschlüssiges Gegenstück der eigentlichen Tür. Block-, Eck- und Umfassungszargen verkleiden zusätzlich auch die Mauerlaibungen der Wandöffnung. Eine Schwelle findet sich oft als abdichtendes, aussteifendes oder abdeckendes Element am unteren Teil der Zarge.

Die Türzarge dient meist zur Aufnahme der Türbänder (Scharniere). Deren Position an der Zarge ist abhängig von der Öffnungsrichtung der Tür. Üblicherweise ist – außer bei zweiflügeligen Türen – an der Türzarge noch das Schließblech für die Schlossfalle auf der dem Türband gegenüberliegenden Seite montiert.

Türzargen bestehen in der Regel aus

Man unterscheidet hinsichtlich der Konstruktion:

  • Umfassungszarge, auch als Türfutter oder Futterzarge bezeichnet, die klassische hölzerne Zarge, welche die Wandöffnung an drei Seiten umfasst, heute werden oft Stahlzargen eingesetzt.
    • Das Türfutter im eigentlichen Sinn bekleidet die innere Wandlaibung, der seitliche Teil der Umfassungszarge ist die Verkleidung
  • Eckzarge, umfasst die Wandöffnung nur an einer Seite und dem ihr zugewandten Teil der Laibung, meist in Stahl oder Aluminium ausgeführt
  • Rohrrahmenzarge (aus Stahl, Kunststoff oder Aluminium), meist als Blockrahmen ausgebildet
  • Blockrahmen, regional auch Stockzarge oder Türstock genannt, ein Türrahmen mit kompaktem, einteiligem Querschnitt, der je nach Einbaulage weiter differenziert wird in die:
    • {{#invoke:Vorlage:Anker|f |errCat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Anker |errHide=1}}Blockzarge, welche in der Türlaibung montiert wird und diese in ganzer Breite ausfüllt, den
    • Stockrahmen, welcher ebenfalls in die Türlaibung montiert wird, aber nicht so breit ist wie diese, und die
    • Blendrahmenzarge, welche vor die Wandöffnung oder vor einen Maueranschlag montiert wird und diese verblendet, also verdeckt.

Die Seitenteile traditioneller Futterzargen sitzen auf der Wandoberfläche. In der modernen Architektur werden auch wandbündige Zargen verwendet, welche durch eine elastische Fugenmasse oder über ein U-Profil an die Wand angeschlossen werden, welches eine Schattenfuge bildet. Für den oberflächengleichen Einbau verwendet man Blockzargen oder schmale Umfassungszargen, welche über einem zuvor montierten Blockrahmen sitzen.

Standardmaße Türen

Gängige Normmaße sind:

  • Türbreite: 834 mm (innenliegend, z. B. bei Glastüren oder stumpf einschlagenden Türen)
    Daraus leiten sich folgende Maße ab: 819 mm Zargendurchgangsmaß, 841 mm Zargenfalzmaß, 860 mm Türbreite außen (bei Überstand gefälzter Türen), 875 mm Baurichtmaß der Maueröffnung nach DIN 18100, 885 mm Baupraxis der Maueröffnung für heutige Normzargen.
    Weitere übliche Breiten leiten sich ab aus den Tür-Norm-Breiten 584 mm (sehr schmal), 709 mm (schmal), 959 mm (breit), 1084 mm (sehr breit) und 1209 mm (extra breit).
  • Türhöhe: 1972 mm (normal) bzw. 2097 mm (hoch) innen, 1985 bzw. 2110 mm außen
  • Bandbezugslinie, die Kontaktfläche zwischen Bandteil der Zarge und Bandteil der Tür: 241 mm oberem Türrand und oberem Band, 1435 mm zwischen oberem und unterem Band.

Spezieller Gebrauch

  • In Tischlerei und Holzverarbeitung
    • allgemein bei allen vom Tischler hergestellten räumlichen Gerätschaften – also bei Tischen und Kästen die Seitenteile oder der komplette Rahmen beim Bett (Bettgestell), aber jeweils ohne Beine usw.
    • Tür- und Fensterzarge – die Fachbezeichnung für Tür- und Fensterrahmen oder Fensterstock
    • Zarge, die Seitenteile des Korpus bei Zupf- und Streichinstrumenten
  • In Imkerei und Bienenhaltung
    • Zarge, Etagen (Ebenen) einer Magazinbeute, in die mehrere Wabenrahmen nebeneinander von oben eingesetzt werden; in diese bauen die Bienen ihre Wachs-Waben. Oberhalb ist das Dach, unterhalb der Boden.
  • Stahlzarge
  • bei der Schmuckfertigung eine Edelsteinfassung um den Edel- bzw. Schmuckstein
  • im Messebau eine waagerechte Verbindung zwischen zwei senkrechten Systemprofilen
  • in der Verpackungstechnik für die Rumpffläche einer Faltschachtel
  • Lüfterzarge – die Fachbezeichnung für den Rahmen, an dem ein Fahrzeug-Motorlüfter befestigt ist, der wiederum an dem Kühler bzw. Kondensator befestigt wird.

Siehe auch

  • Fasche, gestalterisch von der Fassade abgesetzter Streifen um die Wandöffnungen für Türen und Fenster. Oft als Teil der Zarge ausgebildet (Umfassungszarge).

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}} Zarge.
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