Befähigungsnachweis

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Der Befähigungsnachweis oder Sachkundenachweis (SKN) ist eine personenbezogene Bescheinigung für die nachgewiesene Sach- und Fachkunde zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Ein solcher Nachweis ist häufig die Voraussetzung zur selbständigen Ausübung erlaubnispflichtiger bzw. reglementierter Gewerbe.

Häufig sind die Nachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (Sachkundeprüfung, Österreich: Befähigungsprüfung) verbunden oder sie sind Bestandteil einer Berufsqualifikation, d. h. sie gelten als erfüllt, wenn bestimmte Berufsausbildungen erfolgreich durchlaufen und/oder Zusatzqualifikationen erworben wurden.

Viele Befähigungsnachweise sind auch mit Altersbeschränkungen („notwendige Reife“) oder medizinischen Untersuchungen zur Prüfung der körperlichen Eignung (z. B. Sehtest) verknüpft. Oftmals muss ein Befähigungsnachweis in regelmäßigen Abständen erneuert werden.

Der Meisterbrief wird als Großer Befähigungsnachweis bezeichnet, wenn er zum selbständigen Führen eines Handwerksbetriebs erforderlich ist, und als Kleiner Befähigungsnachweis, wenn er Voraussetzung zum Ausbilden ist.

Die grundsätzlichen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen wird in der TRBS 1203[1] geregelt.