Strafe

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Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der konkreten Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie, Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt.

In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt, als positive und als negative Strafe, und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstärkung. Hier bedeutet positive Bestrafung, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz (z. B. sozialer Druck) folgt. Negative Bestrafung bedeutet, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz (z. B. Nahrung, Belohnung) verhindert oder versagt bzw. weggenommen wird.

Allgemeines

Die Rechtsordnung sieht für den Verstoß gegen die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens Strafen vor. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]

  • mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention),
  • mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer Straftäter (Generalprävention),
  • mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung),
  • mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

In der Erziehung bzw. in den entsprechenden Wissenschaften galt die Strafe seit Jahrhunderten als probates Mittel der Erziehung. Erst in den letzten Jahrzehnten werden in Erziehungskonzepten bzw. in Erziehungswissenschaften und Erziehungsinstitutionen Alternativen diskutiert, nicht zuletzt beeinflusst durch die Auswertung konkreter Befunde aus Psychologie und anderen Wissenschaften.

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