Geldbuße

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Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder die vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe.

In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle.

Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil.[1] Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 EU) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 EU), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f EU).

Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll.[2] Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben).

In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=nl|SCRIPTING=Latn|SERVICE=niederländisch}}) und Frankreich ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=fr|SCRIPTING=Latn|SERVICE=französisch}}). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.[3]

Geschichte

Das älteste römische Recht kannte die Geldleistung nur als Privatstrafe ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}), nicht als öffentliche Strafe; in das Strafensystem des öffentlichen Rechts ist die Geldbuße ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}) erst allmählich aus dem Prozessrecht übernommen worden. Die Geldbuße ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}) wurde später auf jede Strafe ausgedehnt. Das Wort stammte aus dem griechischen „Sühne, Rache“ ({{#invoke:Vorlage:lang|full |CODE=el |SCRIPTING=Grek |SERVICE=neugriechisch |SUITABLE=prefix neu}}, poinḗ), aus dem auch die Pein abgeleitet ist. Im römischen Recht waren alle geringeren und mittleren Vergehen nicht mit öffentlicher Strafe bedroht, sondern lediglich mit Privatstrafe; in klassischer Zeit stets eine Geldbuße, die dem Verletzten zufiel.[4] Das Zwölftafelgesetz kannte für schwere Personalverletzungen die Vergeltung mit dem gleichen Übel ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}), allerdings durfte an ihre Stelle auch eine frei zu vereinbarende Buße treten.[5] Für die minderen Personalverletzungen schloss das Gesetz die Talion völlig aus und schrieb feste Geldbußen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}}) vor.[6]

Das deutsche Wort „Buße“ entwickelte sich aus dem mittelhochdeutschen „buoʒe“.[7] Bei den Germanen und im Frühmittelalter folgte der Verletzung eines anderen eine Buße oder Wergeld als Ausgleich des Täters an das Opfer oder dessen Sippe, einer frühen Form des Täter-Opfer-Ausgleichs.[8] Das Wergeld („Manngeld“) sollte dem Geschädigten sein Recht auf Rache (die Fehde) nehmen. Buße und Wergeld wurden bei den Germanen lange Zeit durch Vieh bezahlt.[9] War die Fehde ausgeschlossen, so dass kein Friedensgeld erhoben werden konnte, gehörte die zu leistende Buße nicht zum Strafrecht.[10] Der Sachsenspiegel aus 1235 unterschied zwischen Wergeld und Buße.

Mittelalterliche Gefängnisstrafen durften zuweilen aus Gnade in eine entsprechende Geldbuße umgewandelt werden. So wurde beispielsweise im Mai 1461 der Frankfurter Moritz Berkamer wegen Zollbetruges in Miltenberg neben der Konfiszierung seiner Güter auch mit Haft belegt.[11] Die kursächsischen Konstitutionen aus 1572 führten die vom Richter festzulegende „Geld-Busse“ ein. Ab August 1637 durfte gemäß dem Codex Augusteus ein Beleidigter zwischen der Klage auf Widerruf der Beleidigung und der Klage auf Geldbuße wählen.[12] Gerade Ehrdelikte (Verleumdungen, Beleidigungen, Beschimpfungen o. ä., je nach Rechtskreis) blieben der Rechtsgrund für Geldbußen, so etwa sah es der im Februar 1870 vom norddeutschen Bund beschlossene Strafgesetzentwurf vor.

Situation in einzelnen Ländern