Wirtschaftsjurist

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Als Wirtschaftsjurist (seltener auch Unternehmensjurist) wird eine Person bezeichnet, die in einem Bereich des Wirtschaftslebens juristisch tätig ist[1][2] und / oder durch ihre Vorbildung bereits entsprechende Kompetenzen in diesem Bereich erworben hat.[3] An einigen deutschen Hochschulen existieren darüber hinaus auch Studiengänge, deren Abschluss ähnlich bezeichnet wird, so etwa Diplom-Wirtschaftsjurist (Abk. Dipl.-Wi. Iur.) oder Wirtschaftsjurist (FH).

Ein Wirtschaftsjurist zeichnet sich durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikation neben einer juristischen Qualifikation aus, die sich auf das Wirtschaftsrecht konzentriert. Wirtschaftsjuristen besitzen, sofern sie nicht auch zusätzlich das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben, keine Befähigung zum Richteramt, weswegen in Deutschland für ihre Tätigkeit die nachfolgend genannten Einschränkungen der Rechtsberatung gelten.

Rechtsberatung durch Wirtschaftsjuristen