Wehrpflicht in Deutschland

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Die Wehrpflicht in Deutschland bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht seit Juli 1956 und war bis 1. Juli 2011 mit der allgemeinen verpflichtenden Einberufung von Grundwehrdienstleistenden nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes verbunden. Die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde 2011 einfachgesetzlich auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt.[1]

Geschichte