Diplom

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Ein Diplom (von {{#invoke:Vorlage:lang|full |CODE=grc |SCRIPTING=Grek |SERVICE=altgriechisch |SUITABLE=variant prefix}}; hiervon {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}})[1][2][3] ist eine Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistungen oder Prüfungen (Examina) an akademischen und nichtakademischen Bildungsinstitutionen.

Begriffsgeschichte

Das Diplom war eigentlich eine aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel, bei den Römern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina oder Litterae bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden nun nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, des adeligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften bezeichnet.[4]

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand die Berufsbezeichnung Diplomat für einen durch Beglaubigungsschreiben ausgewiesenen ausländischen Politiker. In der Diplomatik ist der Begriff neben Privileg zur Bezeichnung von Herrscherurkunden anspruchsvollerer Gestaltung mit Inhalten lang andauernder Wirkung (als Gegenbegriff zum Mandat) in Gebrauch.