Juristenausbildung in Deutschland

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Juristisches Staatsexamen in Tübingen um 1851/52

Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Sie besteht aus einem Universitätsstudium und dem Rechtsreferendariat. Bundeseinheitlich geregelt sind die Grundlagen im Deutschen Richtergesetz und ergänzend im Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Landes.

Geschichte