Studium

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Vorlesung in Mathematik an der Technischen Universität Helsinki

Unter Studium ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}} „[nach etwas] streben, sich [um etwas] bemühen“) wird primär das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Universitäten und anderen, gleichgestellten Hochschulen verstanden. Für das Studium an Hochschulen ist die vorherige Immatrikulation (Einschreibung) erforderlich, die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, vor allem die Hochschulreife.

Zu Werbezwecken wird der Begriff Studium heute auch für manche andere Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs (Ausbildungen, z. B. an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufsakademien oder Fachakademien) oder für Bildungseinrichtungen des quartären Bildungsbereichs (Weiterbildungen, z. B. an Fernschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) verwendet.

Inhalt

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, ergänzt durch Übungen (vereinzelt auch Feldübungen), Tutorien, Seminare, Repetitorien, Kolloquien, Praktika und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. In der Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit[1] das Studium ab.

Die Zuständigkeit der Hochschulen ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So liegt sie in Deutschland auf Länderebene, in der Schweiz liegt die Zuständigkeit mit Ausnahme der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen auf kantonaler Ebene, in Österreich liegt die ganze Bildung in der Zuständigkeit des Bundes. Für das Studium wird je nach Staat, Bundesland, Hochschule und angestrebtem Hochschulabschluss eine Studiengebühr erhoben.

Situation in verschiedenen Ländern

Deutschland